Zahnarzt Preise Basel
Tarifliste
Unsere Zahnarztpraxis richtet sich nach dem Tarifsystem DENTOTAR der Schweizerischen Zahnärztegesellschaft SSO, deren Preise für unsere Patienten transparent und fair sind.
Wir informieren Sie im Voraus über die voraussichtlichen Kosten und finden zusammen mit Ihnen die passende Behandlungsalternative. Dabei beraten wir Sie auch gerne, welche Behandlungen dringend notwendig sind und welche gegebenenfalls später durchgeführt werden können, um Kosten zu reduzieren. Falls gewünscht, stellen wir Ihnen einen individuellen Kostenvoranschlag aus, der auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Als Anbieter von zahnärztlichen Eingriffen sind wir verpflichtet, unsere Preise anzugeben. Hier sind unsere aktuellen Tarife:
– Privatpatienten DENTOTAR: 1.20
– Aufwendige implantologische Leistungen DENTOTAR: 1.30
– Aufwendige rekonstruktive Leistungen DENTOTAR: 1.30 – Dentalhygiene DENTOTAR: 1.20 – Sozial- und Fürsorgetarif DENTOTAR: 1.0 – Unfall-, Militär-, Invalidenversicherung DENTOTAR: 1.0 – Krankenkassen OKP (SUVA-Tarif) / KVG: 3.10
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes hält fest, dass die Verordnung über die Preisbekanntgabe auf standardisierte Angebote und nicht auf individuelle Offerten anwendbar sei. Zahnärztliche Behandlungen sind aber immer auf den einzelnen Patienten zugeschnitten und nie standardisiert. Der definitive Endpreis kann deshalb gemäss seco nicht im voraus präzis angegeben, sondern höchstens in einem entgeltlichen Kostenvoranschlag ermittelt werden.
Zustimmung: Indem Sie den auf dem Überweisungsschein angegebenen Betrag bezahlen, stimmen Sie dem Kostenvoranschlag zu.
Verbindlichkeit: Unser Kostenvoranschlag ist für 3 Monate bis Behandlungsbeginn oder bis zu einer Änderung des Behandlungsplans verbindlich. Überschreitungen bis max. 15% lassen sich nicht immer vermeiden und werden Ihnen nicht ausdrücklich mitgeteilt. Nachforderungen nach Abschluss der Behandlung sind grundsätzlich möglich.
5 Jahre Gewährleistung: Wir bieten Ihnen exklusiv eine 5-jährige Gewährleistung für unsere zahnärztlichen Leistungen. Um diese Garantie aufrechtzuerhalten und gültig zu machen, erwarten wir von unseren Patienten, die empfohlenen jährlichen zahnärztlichen Kontrollen und Dentalhygienetermine in unserer Zahnarztpraxis einzuhalten. Falls notwendig, sollte auch die Empfehlung zur Verwendung einer Zahnschiene zum Schutz vor nächtlichem Zähneknirschen beachtet werden.
2 Jahre Gewährleistung: Für externe Laborarbeiten wie Prothesen und vorübergehende Lösungen gewähren wir eine Gewährleistungsfrist von 2 Jahren. Dies gilt ebenso für Zahnschienen, Knirscherschienen, Zahnschienensysteme und speziell für Zahnhalsfüllungen.
Ausschluss von der Garantie: Von der Garantie ausgenommen sind zahnärztliche und zahntechnische Leistungen, die erheblich durch das persönliche Verhalten des Patienten oder äußere Umstände beeinflusst werden können.
Hierzu gehören das Ergebnis einer Zahnaufhellung nach einem Bleaching, das erneute Auftreten von Zahnbelägen nach einer Prophylaxesitzung und sämtliche Behandlungen, die gegen unsere Empfehlungen auf Wunsch des Patienten durchgeführt werden (wie beispielsweise großvolumige Kunststofffüllungen anstelle einer Krone, Teilkrone oder eines Inlays, provisorische Füllungen und die Wiederherstellung der Frontzähne bei instabilen Seitenzahnverhältnissen).
Ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen sind Fälle, in denen der Patient die empfohlenen jährlichen zahnärztlichen Kontrollen und Dentalhygienebehandlungen in unserer Praxis nicht in Anspruch nimmt oder die Empfehlung zur Verwendung einer Zahnschiene bei Bruxismus nicht befolgt oder nicht korrekt anwendet.
Die Kosten für zahnärztliche Behandlungen aufgrund von Unfällen werden von den Sozialversicherungen übernommen. Daher ist es wichtig, bei jeder Art von Aufprall oder Einwirkung auf die Zähne bei uns vorbei zu kommen um eine Schadensmeldung zu erstellen. Auch wenn der Schaden nicht sofort erkennbar ist, können später Folgeschäden auftreten, die, wenn nicht gemeldet, selbst bezahlt werden müssen. Für Personen in einem Anstellungsverhältnis ist die Unfallversicherung (UVG) zuständig. Kinder, Nichterwerbstätige oder Selbständigerwerbende sind bei ihrer Krankenkasse versichert, die für die Kostendeckung verantwortlich ist.
Notfall- und Sofortbehandlungen von Neupatienten erfolgen erst nach einer Akontozahlung von 250,- SFR. Dieser Betrag wird mit den erfolgten Leistungen verrechnet oder bei geringerem Aufwand wird Ihnen die Differenz zurückerstattet.
Bitte informieren Sie uns spätestens 24 Stunden vor Ihrem geplanten Termin telefonisch, falls Sie ihn nicht einhalten können. Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen eine Gebühr von 350 Schweizer Franken pro Stunde, die für Sie reserviert wurde, in Rechnung stellen müssen, wenn Sie einen Termin versäumen oder kurzfristig absagen. Wir bitten um Ihr Verständnis, da wir in diesem Fall nicht genug Zeit haben, um anderen Patienten einen Termin anzubieten.
Es ist uns sehr wichtig, Sie umfassend und richtig über Ihre möglichen Behandlungsoptionen aufzuklären. Wir nehmen uns gerne Zeit für Ihre Anliegen und stehen Ihnen für Fragen zur Seite.
Eine kostenlose Kurzberatung von maximal 15 Minuten für die Behandlung, die Sie interessiert, bieten wir mit Freude an.
Unser Ziel ist es, gesunde und schöne Zähne für alle zugänglich zu machen. Wir legen großen Wert auf Qualität, faire Preise und Transparenz. Lassen Sie sich über ALLE möglichen Behandlungen noch heute aufklären.
